Bei der Festsetzung unserer Gebühren sind wir grundsätzlich an die gesetzlich vorgeschriebene Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Unsere Leistungen werden demnach auf Grundlage des Gegenstandswertes sowie nach Umfang und Schwierigkeit des Sachverhalts berechnet.

Selbstverständlich erhalten Sie von mir bereits vor der Übernahme Ihres Mandats eine verlässliche Auskunft über die Höhe des voraussichtlichen Honorars.